Die Broschüre gibt einen Überblick über den gesetzlichen Auftrag, die Konzepte und Strategien der BZgA im Themenfeld Sexualaufklärung.
Das Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHG) vom 27. Juli 1992 überträgt der BZgA folgende Aufgaben:
- Erstellung von Konzepten zur Sexualaufklärung,
- unentgeltliche Verbreitung von Aufklärungsmaterialien an
Einzelpersonen, Schulen, Beratungsstellen und Institutionen,
- Hilfeleistung zur Konfliktvermeidung und -lösung im Falle einer
Schwangerschaft.
Auch in englischer, französischer und russischer Sprache verfügbar.
Ziele der Sexualaufklärung sind in erster Linie die Stärkung der eigenen Kompetenz im verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Die Maßnahmen erfolgen deshalb in drei aufeinander abgestimmten Schritten: Information, Motivation, Kompetenzförderung. Sie haben die gesundheitliche Vorsorge, Konfliktvermeidung und -lösung zum Ziel.
Die zentralen Zielgruppen sind:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
- professionelle MultiplikatorInnen in Kindergärten, Schulen,
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Redaktionen von Print- und
audiovisuellen Medien.
Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen, bedarf es verschiedener aufeinander abgestimmter zielgruppenspezifischer und kommunikationsstrategischer Ansätze:
- massenmediale Angebote (Broschüren, Anzeigen, Kinospots, Videos,
Filme),
- personalkommunikative Maßnahmen (Gesprächsangebote,
organisierter Informationsaustausch, z.B. betreute Ausstellungen),
- Qualifizierungsmaßnahmen für MultiplikatorInnen.
Broschüre
Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
2016
Köln
https://www.bzga.de/infomaterialien/?sid=-1&idx=77 (...)
11. 08. 2018 / Bundesweite Angebote