In der Beratung mit Geflüchteten stellt sich nach Ablehnung des Asylantrags nicht selten die Frage: wie weiter?
In dem Seminar wollen wir uns zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Asyl- und Ausländerrechts verschaffen. Welche Bleibe- und Aufenthaltsperspektiven bestehen auch nach Ablehnung des Asylverfahrens?
Dabei sollen die Möglichkeit eines Aufenthaltsrechts nach § 25 a und b AufenthG sowie die Änderungen in den Duldungstatbeständen (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung) in den Blick genommen werden.
Zuletzt sollen die sozialrechtlichen Auswirkungen der Beendigung des Asylverfahrens thematisiert werden, insbesondere die Frage, ob und wann Kürzungen der Leistungen zulässig sind.
Es soll Raum und Zeit sein, Einzelfälle zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Die Referentin ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht in Dresden tätig.
Referentin: Vanessa Kayser
Termin: 23.11.2020
Ort: „Willkommen in Bautzen“, Schülerstr. 6 in 02625 Bautzen
Kosten:
Mitglieder: 25,00 EUR
Nichtmitglieder: 35,00 EUR
Ansprechpartner: Claudia Stoye
Telefon: (0371) 5 33 64 - 20
„Willkommen in Bautzen“
Schülerstr. 6
02625 Bautzen
AGJF Sachsen e.V.
(0371) 5 33 64 - 20