Frauenförderung und die Realisierung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern* im Arbeitsleben ist eine wichtige Aufgabe, der sich insbesondere öffentliche Institutionen als Arbeitgeber*innen stellen müssen. Die Stellung der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin ist in Sachsen gesetzlich definiert im Sächsischen Frauenförderungsgesetz. In Zukunft sollen laut aktuellem Entwurf auf Staatsebene „Gleichstellungsbeauftragte in den Dienststellen“ diese Aufgabe ausfüllen.
Kenntnisse der Rechtsgrundlage können in dieser Weiterbildung aufgefrischt oder neu erworben werden: Wo und wann müssen die Frauenbeauftragten informiert und beteiligt werden? Wie und zu welchen Themen können sie selbst initiativ werden? Was sind erwartbare Veränderungen durch das geplante Gleichstellungsgesetz?
Die Teilnehmerinnen* kommen miteinander ins Gespräch über die Anwendung des SächsFFG in der Praxis und über praktische Umgangsmöglichkeiten der alltäglichen Herausforderungen in diesem Amt, insbesondere auch im Hinblick auf Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir bieten den Teilnehmerinnen* die Möglichkeit sich mit anderen Kolleg*innen über die eigenen Erfahrungen und Positionen in ihrem Arbeitsalltag auszutauschen. Es soll möglichst viel an eingebrachten praktischen Beispielen gearbeitet werden.
Themenschwerpunkte
Stärken und Schwächen des Sächsischen Frauenfördergesetz im Praxis-Check
Veränderungsvorschläge im Entwurf des Sächsischen Gleichstellungsgesetz
Rechtsgrundlagen und Ressourcen, Strategien und Instrumente der Gleichstellung am Arbeitsplatz
Kooperation mit dem Personalrat
Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
175,-€ (150,-€ pro Person bei Anmeldung von mehreren Kolleginnen* einer Dienststelle)
FrauenBildungsHaus Dresden,
Oskarstr. 1
01219 Dresden
Genderkompetenzzentrum Sachsen