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Themengebiet__Gesundheit, Beratung

Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen

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Das Sächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen vom 22. Juli 2024  
(kurz: SächsPsychKHG) ist kein gewöhnliches Gesetz im  
sozialen Bereich. Es regelt keinen Sozialversicherungsschutz und keine Sozialleistungen. Stattdessen geht es  
um die Gefahrenabwehr durch öffentliches Recht – und  
zwar in Fällen, in denen Personen mit einer psychischen  
Erkrankung entweder sich selbst oder andere gefährden.  
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Personen, die in  
fürsorglicher Absicht in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgenommen werden, und anderen, die aufgrund  
einer strafgerichtlichen Entscheidung in einer Einrichtung  
des Maßregelvollzugs untergebracht sind.

Art des Dokuments

Broschüre

Original Titel

Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen

Herausgeber*in

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Erscheinungsjahr

2024

Verfügbar online über

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/45206

Erfassungsdatum

23. 09. 2024

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