Das Sächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen vom 22. Juli 2024
(kurz: SächsPsychKHG) ist kein gewöhnliches Gesetz im
sozialen Bereich. Es regelt keinen Sozialversicherungsschutz und keine Sozialleistungen. Stattdessen geht es
um die Gefahrenabwehr durch öffentliches Recht – und
zwar in Fällen, in denen Personen mit einer psychischen
Erkrankung entweder sich selbst oder andere gefährden.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Personen, die in
fürsorglicher Absicht in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgenommen werden, und anderen, die aufgrund
einer strafgerichtlichen Entscheidung in einer Einrichtung
des Maßregelvollzugs untergebracht sind.
Broschüre
Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
2024
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/45206
23. 09. 2024