Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben wurde.
Das Bündnis Istanbul-Konvention hat am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
Der Alternativbericht wurde zugleich in einer englischen Übersetzung bei GREVIO, dem zuständigen Gremium des Europarates, eingereicht und wird dort auf der Webseite:
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/grevio
zu finden sein.
Dokumentation
Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
2021
https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/wp-con (...)
26. 09. 2024