In aufenthaltsrechtlichen Antrags- und Klageverfahren hat der psychologische oder ärztliche Gutachter Fragen nach ’psychisch reaktiven Traumafolgen’ zu beantworten, die eventuell bei Antragstellern oder Klägern vorhanden sind. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Auftraggeber, Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte und oft selbst Gutachter nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit extrem traumatisierten Personen bei der Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen im interkulturellen Kontext verfügen. Aus diesem Grunde hat eine Arbeitsgruppe erfahrener Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Fachrichtungen die „Standards zur Begutachtung psychisch traumatisierter Menschen“ (SBPM1) Richtlinien zur Erstellung derartiger Gutachten unter Einbeziehung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die posttraumatische Belastungsstörung und andere psychisch reaktive Traumafolgen entwickelt, sie entsprechen im psychologischen Teil dem Istanbulprotokoll2.
Diese Fortbildung soll psychologische und ärztliche Fachkolleg*innen in die Lage versetzen, kompetente Fachgutachten zu erstellen. Nach Teilnahme an der Fortbildung und der erfolgreichen Erstellung dreier supervidierter Gutachten, können die psychologisch ausgebildeten Teilnehmer in die Listen von Fachgutachtern der Berufskammern sowie der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) aufgenommen werden.
Psychotherapeutenkammer Berlin
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin
Die Berliner Psychotherapeutenkammer, das Zentrum Ãœberleben und die BAfF Akademie - Flucht und psychosoziale Gesundheit
030 - 88 71 40 -0
kloetzner@ psychotherapeutenkammer-berlin.de