Viele Flüchtlinge in Deutschland haben enge Verwandte, die im Herkunftsland
oder in Nachbarstaaten zurückgeblieben sind. Oft war der Weg gerade für
Frauen und Kinder zu gefährlich, häufig reichten die finanziellen Mittel auch nur
für die Flucht von einer Person aus. Während die in Deutschland
Angekommenen teilweise jahrelang auf eine Entscheidung in ihrem
Asylverfahren warten, harren ihre Familien oft unter schwierigsten Umständen aus. Seit dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich, allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat. In dem Vortrag wird auf das notwendige Verfahren zur Familienzusammenführung und die damit auftretenden Problemstellungen eingegangen.
Die Referentinnen Mareike Blum und Maja Kelly sind zuständig für die Ayslverfahrensberatung des Diakonischen Werkes in Koblenz.
Verbandsgemeindeverwaltung Mendig
Joachim Plitzko
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E-Mail: j.plitzko.vg@mendig.de
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